Digitale Zukunft auf dem Land: Chancen und Herausforderungen eines Rechenzentrums

Ein Rechenzentrum im ländlichen Raum ist weit mehr als ein technisches Bauwerk – es ist ein Symbol für Zukunftsfähigkeit, digitale Teilhabe und wirtschaftliche Erneuerung. In einer Zeit, in der Datenströme die Grundlage moderner Gesellschaften bilden, kann ein solches Zentrum zum Herzstück einer Region werden, die bislang eher abseits der digitalen Hauptschlagadern lag. Die Entscheidung, ein Rechenzentrum in einer ländlichen Gemeinde zu errichten, ist daher nicht nur ein wirtschaftlicher Impuls, sondern auch ein strategisches Bekenntnis zur Transformation.

Die Vorteile liegen auf der Hand: Ein Rechenzentrum bringt Arbeitsplätze, zieht technologieaffine Unternehmen an und kann durch moderne Konzepte der Energieeffizienz und Wärmerückgewinnung sogar einen Beitrag zur ökologischen Nachhaltigkeit leisten. Es kann die Digitalisierung der lokalen Verwaltung, Schulen und Betriebe beschleunigen und die Gemeinde als Standort für Innovationen etablieren. Doch diese Vision verlangt mehr als nur Begeisterung – sie fordert eine nüchterne Auseinandersetzung mit den infrastrukturellen Voraussetzungen und den damit verbundenen Herausforderungen.

Denn ein Rechenzentrum stellt hohe Anforderungen an die Energieversorgung. Die Gemeinde muss sicherstellen, dass eine stabile, leistungsfähige und idealerweise nachhaltige Strominfrastruktur vorhanden ist oder geschaffen werden kann. Ebenso essenziell ist die Anbindung an leistungsfähige Glasfasernetze mit redundanten Leitungen – ohne sie bleibt das Zentrum ein Tor ohne Anschluss. Auch die Standortwahl ist sensibel: Flächenbedarf, Lärmemissionen, Kühlung und Sicherheitsaspekte müssen mit ökologischen und sozialen Interessen der Bevölkerung in Einklang gebracht werden.

Besonders betroffen ist die Gemeindeverwaltung, die sich ihrer Rolle als zentrale Schnittstelle zwischen Projektträgern, Bürgerinnen und Bürgern sowie übergeordneten Behörden bewusst sein muss. Sie trägt die Verantwortung, Genehmigungsverfahren transparent und zügig zu gestalten, Fördermittel zu akquirieren und die Bevölkerung frühzeitig und offen zu informieren. Die Verwaltung muss sich darauf einstellen, neue Kompetenzen aufzubauen – etwa im Bereich digitaler Infrastruktur, Energieplanung und Standortentwicklung. Gleichzeitig ist sie gefordert, Sorgen und Widerstände ernst zu nehmen und in konstruktive Dialoge zu überführen.

Dabei muss von Anfang an sichergestellt sein, dass die entstehenden Kosten für Infrastrukturmaßnahmen, etwa für Stromleitungen, Straßenanbindung oder Netzwerktechnik, nicht der Gemeinde oder ihren Bürgerinnen und Bürgern aufgebürdet werden. Der Betreiber des Rechenzentrums muss vertraglich verpflichtet werden, diese Kosten vollständig zu tragen. Ebenso ist es von zentraler Bedeutung, dass das Unternehmen seine Gewerbesteuer in der Kommune entrichtet und nicht über komplexe Konstruktionen an andere Standorte verlagert. Nur so kann die Gemeinde langfristig von den wirtschaftlichen Effekten profitieren und die Investition als echten Gewinn verbuchen.

Ein Rechenzentrum kann zum Leuchtturmprojekt werden – aber nur, wenn die Gemeinde nicht nur die Chancen erkennt, sondern auch die Verantwortung annimmt, die mit einem solchen Vorhaben einhergeht. Es braucht Mut, Weitsicht und die Bereitschaft, gewohnte Pfade zu verlassen. Doch wer diesen Weg geht, kann den ländlichen Raum neu definieren: als Ort der Innovation, der Nachhaltigkeit und der digitalen Souveränität.

MVZ-Projekt in Birstein: Rechtlich genehmigungspflichtig – ethisch sensibel

In unserer Gemeinde sorgt derzeit ein geplantes Bauprojekt für Diskussionen. Ein Mitglied der Gemeindevertretung, zugleich als Bauunternehmer tätig, plant den Bau eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ). Die Gemeinde soll das Vorhaben durch eine langfristige Mietsicherung unterstützen. Doch rechtlich wie ethisch wirft das Vorhaben Fragen auf.

Rechtlich ist die Lage eigentlich eindeutig. Nach § 77 Abs. 1 Satz 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) ist klar geregelt: Verträge zwischen der Gemeinde und einem Gemeindevertreter – gleich welcher Art – bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung durch die Gemeindevertretung. Ausnahmen gelten nur für Geschäfte nach feststehenden Tarifen oder für unerhebliche Verwaltungsvorgänge. Beides trifft auf das MVZ-Projekt nicht zu.

Ein Mietvertrag über ein MVZ ist ein nicht unbedeutendes Rechtsgeschäft mit erheblicher Tragweite für die Gemeinde. Eine Entscheidung allein durch den Gemeindevorstand – wie zunächst diskutiert – wäre nicht rechtskonform. Ohne Genehmigung durch die Gemeindevertretung wäre der Vertrag schwebend unwirksam.

Darüber hinaus stellen sich allerdings auch ethische Fragen.

Ein Gemeindevertreter, der zugleich wirtschaftlich vom Projekt profitiert, könnte in Entscheidungsprozesse involviert sein, die seine eigenen Interessen berühren. Nicht nur das, es entstehen auch Einblicke in Projekte und Prozesse die nicht unmittelbar mit dem Vorhaben zu tun haben. Auch hier hat ein Gemeindevertreter Einblicke in Details, die einem potentiellen Mitbewerber nicht zugänglich sind. Solche Details könnten Entscheidungen maßgeblich beeinflussen.

Es geht nicht nur um Recht, sondern auch um Vertrauen. Die Bürgerinnen und Bürger müssen sicher sein können, dass Entscheidungen im Rathaus dem Gemeinwohl dienen und nicht den Interessen Einzelner mit tiefen Einblicken in Informationen zu Hintergründen, mittelbare und unmittelbaren Entscheidungen, Prozessen, Finanzierungen und vielem mehr..

Selbstverständlich sind Kompromisse und Alternativen denkbar. Um das Projekt dennoch voranzubringen und gleichzeitig Transparenz und Fairness zu wahren, existieren mögliche Wege.

  • Der betroffene Gemeindevertreter könnte sich bei allen Beratungen und Abstimmungen zum MVZ-Projekt für befangen erklären und nicht mitwirken (§ 25 HGO).
  • Eine öffentliche Ausschreibung könnte sicherstellen, dass das Projekt unter fairen Bedingungen vergeben wird – auch an Dritte.
  • Die Gemeinde könnte das MVZ selbst errichten oder über eine kommunale Gesellschaft betreiben, um wirtschaftliche Abhängigkeiten zu vermeiden.

Nicht zuletzt gibt es nachweislich Unternehmer in Birstein, die ihre Räumlichkeiten bereits angeboten haben. Warum werden solche Tatsachen ignoriert?

Das geplante MVZ ist zweifellos ein wichtiges Projekt für die medizinische Versorgung in Birstein. Doch gerade weil es um viel geht – finanziell, politisch und gesellschaftlich – ist ein transparentes, rechtlich einwandfreies und ethisch sauberes Vorgehen unerlässlich.

Die Gemeindevertretung ist nun gefordert, mit Augenmaß und Verantwortung zu entscheiden.

Zwischen Verantwortung und Verflechtung – wie tragfähig ist die Investitionspolitik der Gemeinde?

Mit wachsender Besorgnis beobachte ich die finanzielle Entwicklung unserer Gemeinde. Der Schuldenberg wächst – nicht nur aufgrund bestehender Kredite, sondern auch durch weitere Investitionen, die der aktuelle Haushalt rechnerisch nicht mehr ausgleichen kann. Selbst erwartete Einnahmen aus Windkraftprojekten, deren Realisierung in weiter Ferne liegt, vermögen daran kaum etwas zu ändern.

Neue werbewirksame Projekte werden angekündigt oder befinden sich bereits in der Umsetzung, Pläne werden geschmiedet, Zukunftsvisionen gezeichnet: ein neues Schwimmbad, modernisierte Bürgerzentrum, zusätzliche Kindergärten, Windkraft und mehr. Alles Maßnahmen, die auf dem Papier zweifellos sinnvoll erscheinen. Doch hinter dem Glanz der Ankündigungen stehen Fragen, die vielen Bürgerinnen und Bürgern auf der Zunge brennen.

Denn was als „Errungenschaften“ verkauft wird, wirkt oft eher wie strategisches Wahlkampfmaterial. Gerade in einer Gemeinde mit begrenzten finanziellen Mitteln scheint der Griff zu prestigehaften Großprojekten überdimensioniert. Man könnte fast meinen, es werde mit Kanonen auf Spatzen geschossen – große Ideen, aber wenig nachhaltige Planung.

Natürlich braucht unsere Gemeinde Investitionen in Infrastruktur und Lebensqualität. Doch muss das wirklich alles gleichzeitig und unter Hochdruck passieren? Warum nicht eine realistische Projektierung mit klarem, tragfähigem Finanzierungskonzept – statt riskanter Vorhaben, die schnell zu einer Belastung für kommende Generationen werden könnten?

Es ist an der Zeit, dass kommunalpolitische Entscheidungen weniger von plakativer Dramaturgie, sondern mehr von kluger, nachvollziehbarer Planung getragen werden. Es braucht eine Politik, die nicht nur laut denkt, sondern auch leise Verantwortung übernimmt.

Umso unverständlicher ist es, dass nun ein Neubau für ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) gefördert werden soll, bei dem die Gemeinde langfristig in finanzielle Vorleistung geht. Das Vorhaben ist zweifellos sinnvoll und notwendig – doch die Art und Weise der Umsetzung wirft Fragen auf:

  • Warum gab es keine öffentliche Ausschreibung für dieses Projekt?
  • Warum wurden keine bestehenden Immobilien in Birstein auf ihre Eignung geprüft?
  • Warum wurdem keine zusätzlichen Investoren gesucht?
  • Und warum sind ausgerechnet die handelnden Protagonisten eng in Partei und Gemeindegremien, sowie in bereits abgeschlossenen gemeinsamen Projekten verwoben?

Die Gemeinde plant, das vom Bauunternehmer errichtete Gebäude auf eigene Kosten anzumieten – mit langfristiger Bindung über 20 Jahre. Sollte sich jedoch kein medizinisches Personal finden, das das MVZ betreibt und die Miete übernimmt, bleibt die Gemeinde auf den laufenden Kosten sitzen.

Dabei gäbe es pragmatische Alternativen:

  1. Öffentliche Ausschreibung: Durch ein transparentes Vergabeverfahren hätten auch andere Investoren oder Immobilieneigentümer ihre Konzepte vorlegen können – vielleicht sogar zu besseren Konditionen.
  2. Bestandsimmobilien nutzen: Eine umfassende Prüfung leerstehender oder teilgenutzter Gebäude in Birstein hätte Chancen eröffnet, vorhandene Ressourcen effizient zu nutzen, statt neu zu bauen.
  3. Unabhängige Wirtschaftlichkeitsanalyse: Vor einer solchen Verpflichtung sollte ein externes Gutachten erstellt werden, um Chancen, Risiken und Folgekosten realistisch zu bewerten. Diese Ergebnisse müssten in der Gemeindevertretung oder in den Ausschüssen analysiert und besprochen werden.
  4. Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger: Ein offener Dialog – etwa in Form von Bürgerversammlungen – würde nicht nur Transparenz schaffen, sondern auch Vertrauen stärken.

Ich appelliere daher an alle beteiligten Gremien, dieses Vorhaben im Sinne der Gemeinde und der Bürgerinnen und Bürger nochmals kritisch zu prüfen – nicht aus Prinzip, sondern aus Verantwortung.

am 25.02.2025 hat Birstein gewählt

– März 2025 –

Die Birsteiner Bürgerinnen und Bürger haben sich in der Mehrheit für Rechtspopulismus und Verfassungsfeindlichkeit entschieden.

Warum? Was sind die Ursachen? Frust? Wogegen?

Angst? Wovor? Zuwanderung? Arbeitsplatz? Leib und Leben? Missbrauch des Sozialsystems?

Hilflosigkeit?  Versändlich!

Aufgrund des Namens wird eine Alternative zu den etablierten Parteien versprochen.

Die Alternative wäre es, sich als Bürgerin und Bürger zu engagieren, politisch, in Vereinen und Gemeinschaften, um das Recht auf Mitbestimmung wahrzunehmen und zu sichern.

Zugegeben – rechtes Politikverständnis ist geschichtlich im Verständnis stark markiert und wird mit Rassissmus, Fremdenfeindlichkeit und Verfassungs- und Demokratiefeindlichkeit gleichgesetzt.

Das muss es aber nicht.

Sowohl der rechte Rand, als auch der linke Rand sind extreme gesellschaftliche Meinungen und in der Demokratie notwendig und sinnvoll.

Nur so kann ein ausgeglichener Umgang mit unterschiedlichen Themen gesichert werden.

Wählt man aber diese veremindliche „Alternative“ als politische Partei, übersieht man, dass genau diese demokratisch freiheitlichen Themen nicht propagiert werden.

Demokratifeindlichkeit, gemeinschaftliche Errungenschaften wie einen gemeinsamen Wirtschaftsraum, eine gemeinsame Währung, abzulehnen, Pauschalisierung durch Randgruppenpolemik und Rassendiskriminierung machen eine solche Partei unwählbar.

Weiterhin macht sich eine solche Partei unglaubwürdig, wenn deren Kanzlerkandidatin der vergangenen Bundestagswahl, ein Leben jenseits der Werte der eigenen Partei führt. Ein Leben in einer gleichgeschlechtlichen Beziehunng mit einer Partnerin mit MIgrationshintergrund, einem adoptierten Kind und dem Wohnsitz und dem Lebensmittelpunkt außerhalb der Bundesrepublik.

Konsequenterweise wäre eine solche Kanzlerin völlig widersprüchlich.

Wir haben nach wie vor in Deutschland eines der besten – wenn nicht sogar das beste Sozialsystem der Welt. Es geht den Menschen nicht schlechter aufgrund dieses unschlagbaren Sozialsystems. Wir haben nach dem Zweiten Weltkrieg unseren stetig steigenden Wohlstand der Demokratie zu verdanken.

Den Staat als Schuldigen für persönliche Schicksalsschläge, Verschlechterungen des persönlichen Wohlstandes und alles Schlechte, das einem widerfährt, zu identifizieren ist ein einfaches Unterfangen. Kommt da eine angebliche „Alternative“ um die Ecke, ist das eine willkommene und einfache Gelegenheit.

So einfach sollte man es sich nicht machen. Nutzt die Demokratie, so lange wir sie haben, um Euch zu engagieren, um mitzumachen, um unser schönes Birstein zu stärken und nach vorne zu bringen. Verlasst Euch aber nicht auf Alternativen, die sich durch Polemik oftmals gut und richtig anhören, befasst man sich aber etwas tiefer damit, eher das Gegenteil bedeuten.

Die politischen Ränder sind wichtig. Themenbezogen sollte man für einige Themen mehr nach links und für andere Themen mehr nach rechts schauen, um umsetzbare Kompromisse und Lösungen zu finden, die allen helfen und nutzen und die Mitte der Gemeinschaft und Gesellschaft verbessern, oder zumindest nicht verschlechtern.

Die Entscheidung dürfen allerdings niemals nur von extrem links, oder von extrem rechts getroffen werden. Das wäre das Ende des Lebens, wie wir es kennen, genießen und seit 80 Jahren in unserem schönen Land und unserer schönen Gemeinde BIrstein schätzen.

Wo investieren wir uns hin?

– Februar 2025 –

Für die Jahre 2025 bis 2028 stehen in der Gemeinde Birstein über 16 Millionen Euro an Investitionen an, die bereits geplant sind. Für die Finanzhaushalte der nächsten Jahre bedeutet das einen durchschnittlichen Ausgleich von über 4 Millionen Euro jährlich. Hier sind weder unvorhergesehene Aufwände enthalten noch sind Erhöhungen dieser geplanten Investitionen aufgrund von Preiserhöhungen durch Inflation und anderer Kostensteigerungen kalkuliert.

Ein Haushalt ist erst dann genehmigungsfähig, wenn er ausgeglichen ist. Vereinfacht gesagt, um einen Haushalt auszugleichen müssen die Einnahmen die Ausgaben ausgleichen. Schafft man das nicht, gibt es die Möglichkeit, Investitionen auf mehrere Jahre zu kalkulieren und so einen Spielraum zu schaffen, den Haushalt möglichst lange genehmigungsfähig zu rechnen, da die Abträge der Investitionen kreativ genutzt werden können.

Im besten Fall funktioniert dieses Risiko und man schafft es, den Haushalt mit langfristigen Einnahmen  aus zusätzlichen Quellen ausgeglichen zu halten. Fallen diese Einnahmen weg, wird lediglich der letzte Haushalt in der Planungsphase nicht mehr genehmigungsfähig sein, weil irgendwann Rechnungen zu zahlen sind.

Wer erinnert sich da noch an die ursprünglichen Bedenken Einzelner, deren Verhalten als projekbehindernd und ablehnend missverstanden wurde. Diese vermeindlichen Spielverderber und Schwarzseher, die alles verhindern wollten, was es an tollen, spannenden und zukunfstweisenden Projekten gab.

Nun, irgendwann kommt die Rechnung. Ist der Haushalt dann nicht mehr genehmigungsfähig, muss er konsolidiert werden. Das bedeutet wiederum, die Kommune muss Maßnahmen umsetzen, um entweder einzusparen, oder zusätzliche Einnahmen zu generieren. Das ist dann aber in aller Regel nicht mehr möglich und die Kommune wird durch die zuständige Aufsichtsbehörde beauftragt, Einnahmen durch Anpassungen der Steuern – in aller Regel wird das dann die Grundsteuer B sein, da das am effektivsten ist – zu generieren, damit der Haushalt wieder ausgeglichen und genehmigungsfähig ist.

Nun werden die kommunalen Verantwortlichen zurecht sagen können, dass dies nicht deren Intension war, sondern die Beauftragung durch die Behörde auferlegt wurde.

Wer wird sich dann noch daran erinnern, dass es einmal „Spielverderber“ gab, denen das Wohlbefinden und der Wolhlstand ihrer Mitbürger wichtiger waren, als wahlkampfwirksame schöne bunte und große Projekte.

Kehren wir nun zurück in die Gegenwart.

Es ist nicht so, dass die Zweifler gegen diese Projekte sind. Vielmehr sollten diese Projekte nach Notwendigkeit und Liquidität so priorisiert werden, dass sie umgesetzt werden können, aber dennoch den Bürgerinnen und Bürgern genau dazu dienen, wofür sie gedacht sein sollten: als Aufwertung der Lebensqualität in unserer schönen Gemeinde, ohne dafür gesondert – wenngleich auch erst in einigen Jahren – zur Kasse gebeten zu werden.

Dafür ist es allerdings auch notwendig, Projekte mit höherer Priorität vorzuziehen und in Abstimmungen gegen Projekte zu stimmen, die anders umgesetzt und effizienter priorisiert sogar forciert worden wären und werden.

Warum soll ich wählen?

– Januar 2025 –

Weil es mein Recht und Privileg ist!

Durch die Wahl bestimmen wir als Bürger unsere Vertreter. Artikel 20 des Grundgesetzes sichert die Demokratie und ermöglicht es jedem Wahlberechtigten, aktiv an der Demokratie teilzunehmen.

Weil jede Stimme zählt!

Wahlen können oft knapp ausgehen. Jede einzelne Stimme kann entscheidend sein, um die Partei zu unterstützen, die ich favorisiere. Meine Stimme zählt!

Weil andere entscheiden, wenn ich nicht wähle!

Nicht abgegebene Stimmen gehen verloren. Wenn ich nicht wähle, überlasse ich anderen die Entscheidung, wer mich vertritt.

Weil Wählen mich vor Extremismus schützt!

Nicht zu wählen, erleichtert es extremistischen Kräften, mehr Einfluss auf die Politik zu gewinnen. Eine hohe Wahlbeteiligung kann dies verhindern. Deshalb ist meine Stimme wichtig.

Weil Nichtwählen aus Protest nicht funktioniert!

Eine Partei durch Nichtwählen abstrafen, funktioniert nicht. Meine Stimme geht einfach verloren. Nicht zu wählen, schadet keiner Partei. Wenn ich wähle, kann ich klar eine Partei bevorzugen.

Weil Wählen heißt, Verantwortung zu übernehmen!

Die Politik entscheidet heute über viele Themen von morgen, die uns in Zukunft betreffen werden. Nichtwähler verzichten darauf, Verantwortung für ihre Zukunft zu übernehmen und sie mitzugestalten.

Weil ich aktiv die Politik beeinflussen kann!

Mit meiner Stimme nehme ich Einfluss auf die Politik und somit auf wichtige Fragen des Alltags.

Weil auch ungültige Stimmzettel zählen!

Es ist besser, einen ungültigen Stimmzettel abzugeben, als gar nicht zu wählen – denn ungültige Stimmen zählen zur Wahlbeteiligung. Viele ungültige Stimmen setzen ein symbolisches Signal: Das Interesse an Politik ist da, aber die Parteien repräsentieren nicht die Wähler.

Weil Wählen Bürgerpflicht ist!

Niemand ist gezwungen, zur Wahl zu gehen. Aber ich habe die Freiheit dazu – und sollte sie nutzen! Eine Demokratie kann nur bestehen, wenn sich Bürger daran beteiligen. Außerdem sind die gewählten Personen dadurch legitimiert, dass möglichst viele für sie gestimmt haben.