MVZ-Projekt in Birstein: Rechtlich genehmigungspflichtig – ethisch sensibel

In unserer Gemeinde sorgt derzeit ein geplantes Bauprojekt für Diskussionen. Ein Mitglied der Gemeindevertretung, zugleich als Bauunternehmer tätig, plant den Bau eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ). Die Gemeinde soll das Vorhaben durch eine langfristige Mietsicherung unterstützen. Doch rechtlich wie ethisch wirft das Vorhaben Fragen auf.

Rechtlich ist die Lage eigentlich eindeutig. Nach § 77 Abs. 1 Satz 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) ist klar geregelt: Verträge zwischen der Gemeinde und einem Gemeindevertreter – gleich welcher Art – bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung durch die Gemeindevertretung. Ausnahmen gelten nur für Geschäfte nach feststehenden Tarifen oder für unerhebliche Verwaltungsvorgänge. Beides trifft auf das MVZ-Projekt nicht zu.

Ein Mietvertrag über ein MVZ ist ein nicht unbedeutendes Rechtsgeschäft mit erheblicher Tragweite für die Gemeinde. Eine Entscheidung allein durch den Gemeindevorstand – wie zunächst diskutiert – wäre nicht rechtskonform. Ohne Genehmigung durch die Gemeindevertretung wäre der Vertrag schwebend unwirksam.

Darüber hinaus stellen sich allerdings auch ethische Fragen.

Ein Gemeindevertreter, der zugleich wirtschaftlich vom Projekt profitiert, könnte in Entscheidungsprozesse involviert sein, die seine eigenen Interessen berühren. Nicht nur das, es entstehen auch Einblicke in Projekte und Prozesse die nicht unmittelbar mit dem Vorhaben zu tun haben. Auch hier hat ein Gemeindevertreter Einblicke in Details, die einem potentiellen Mitbewerber nicht zugänglich sind. Solche Details könnten Entscheidungen maßgeblich beeinflussen.

Es geht nicht nur um Recht, sondern auch um Vertrauen. Die Bürgerinnen und Bürger müssen sicher sein können, dass Entscheidungen im Rathaus dem Gemeinwohl dienen und nicht den Interessen Einzelner mit tiefen Einblicken in Informationen zu Hintergründen, mittelbare und unmittelbaren Entscheidungen, Prozessen, Finanzierungen und vielem mehr..

Selbstverständlich sind Kompromisse und Alternativen denkbar. Um das Projekt dennoch voranzubringen und gleichzeitig Transparenz und Fairness zu wahren, existieren mögliche Wege.

  • Der betroffene Gemeindevertreter könnte sich bei allen Beratungen und Abstimmungen zum MVZ-Projekt für befangen erklären und nicht mitwirken (§ 25 HGO).
  • Eine öffentliche Ausschreibung könnte sicherstellen, dass das Projekt unter fairen Bedingungen vergeben wird – auch an Dritte.
  • Die Gemeinde könnte das MVZ selbst errichten oder über eine kommunale Gesellschaft betreiben, um wirtschaftliche Abhängigkeiten zu vermeiden.

Nicht zuletzt gibt es nachweislich Unternehmer in Birstein, die ihre Räumlichkeiten bereits angeboten haben. Warum werden solche Tatsachen ignoriert?

Das geplante MVZ ist zweifellos ein wichtiges Projekt für die medizinische Versorgung in Birstein. Doch gerade weil es um viel geht – finanziell, politisch und gesellschaftlich – ist ein transparentes, rechtlich einwandfreies und ethisch sauberes Vorgehen unerlässlich.

Die Gemeindevertretung ist nun gefordert, mit Augenmaß und Verantwortung zu entscheiden.

One thought on “MVZ-Projekt in Birstein: Rechtlich genehmigungspflichtig – ethisch sensibel

  1. Ich wusste die ganze Zeit nicht das die ganze Geschichte so dreckig abläuft!
    Ich bin von Herrn Birx bitter Enttäuscht!
    Ich hatte aus früheren Zeiten eine andere moralische Vorstellung von Herrn Birx erwartet. Ich bin für eine Öffentliche Ausschreibung oder in Eigenleistung wo ich meine Langjährigen Erfahrungen als Zimmermann mit Rat und Tat einbringen würde

    1. Richtigstellung
      Ich habe eben aus sichere Quelle erfahren das beim Verfahren MVZ mit einer Abstimmung mit 17:1 für dieses Projekt und mit Lars Birx gestimmt wurde .
      Ich entschuldige mich hiermit Aufrichtig bei Dir lieber Lars Birx ich hatte einseitigen Informatitionsfluss. Mein fehler hätte ja mal mit Dir reden können.
      Karsten Richter

      1. Hallo Karsten.
        Danke für deinen Beitrag. Ich möchte hier nochmals betonen, dass ich ein solches MVZ nicht und auf keinen Fall verurteile. Auch nicht, die ausführende Firma.
        Ich finde nur die Vorgehensweise nicht richtig.
        Wie gesagt – das hat nichts mit der Baufirma zu tun – eher mit der Art und Weise, wie das beauftragt wurde.
        Es gab keine Chance für andere potentielle Bauherren, das umzusetzen und ähnliche Vorteile durch die Finanzierung der Gemeinde – also letztlich uns alle – zu erhalten.
        Es ist mir wichtig, dass das allen Lesern klar ist.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert